Der Dienst „Aufnahme- und Akkreditierungsverfahren“ stellt sicher, dass alle Teilnehmer und Angebote innerhalb des Gaia-X-Ökosystems einem Validierungsprozess unterzogen werden, bevor sie in den Föderierten Katalog aufgenommen werden (der Föderierte Katalog wird in einer separaten Ausschreibung vergeben).
Grundlage für die Bewertung der Konformität für Release 1 ist das Minimum Viable Set (MVS) von Policy Rules, das im Gaia-X Policy Rules Committee entwickelt und vom Board of Directors der Gaia-X AISBL genehmigt wurde. Diese basieren auf anerkannten Standards und etablierten Konformitätsbewertungsinstrumenten, die sicherstellen, dass der zusätzliche Aufwand für den Anbieter für den Einstieg in Gaia-X so gering wie möglich gehalten wird.
Nach erfolgreichem Abschluss des Validierungsprozesses werden verifizierbare Beglaubigungen (Verifiable Credentials, vCs) ausgestellt, die die Sicherheitsstufen des Dienstangebots repräsentieren und im Gaia-X Föderierten Katalog registriert werden. Diese vCs können verwendet werden, um automatisch das Konformitätsniveau in verschiedenen Verbünden anzugeben.
Teil des Dienstes „Aufnahme- und Akkreditierungsverfahren“ ist die Dokumentation des Validierungsprozesses und die Erstellung eines Prüfpfads, um die Einhaltung der allgemein anerkannten Praktiken bei der Konformitätsbewertung zu gewährleisten.
Das Aufnahme- und Akkreditierungsverfahren umfasst darüber hinaus spezielle Elemente für:
- Überwachung der regelkonformitätsrelevanten Grundlagen (z.B. Ablaufdaten von Zertifikaten)
- Aktualisierung der Daten des Dienstangebots (der Anbieter ist verpflichtet, wesentliche Änderungen des Angebots zur Konformitätsprüfung vorzulegen)
- Aussetzung von Angeboten (z.B. bei anhängigen Ermittlungen zu möglichen Verstößen)
- Widerruf von Angeboten (z. B. bei nachgewiesenen Verstößen)
Das Aufnahme- und Akkreditierungsverfahren wird so konzipiert sein, dass sie von verschiedenen akkreditierten Akteuren in verschiedenen Föderationen genutzt werden kann. Außerdem wird sie es den Föderationen ermöglichen, dem „gemeinsamen Kern“ z. B. bereichsspezifische Konformitätskriterien hinzuzufügen.